Sozialrecht

Frau Rechtsanwältin Weise bearbeitet als Fachanwältin für Sozialrecht besonders viele Mandate mit sozialrechtlichem Bezug.
Dabei geht es vor allem um Streitigkeiten im Bereich der/des:

  • gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI),
  • gesetzlichen Krankenversicherung, einschließlich Kassenarztrecht (SGB V),
  • Fragen der Einstufung in entsprechende Pflegestufen, Verhinderung von Herabstufungen bzw. Rücknahme der Anerkennung von Pflegebedürftigkeit,
  • gesetzlichen Unfallversicherung (Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten und Nothilfeunfälle), enge Verzahnung mit Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen, da vielfach seitens der gesetzlichen Unfallversicherungsträger Regress bei der gegnerischen Haftpflichtversicherungen genommen wird,
  • sozialen Entschädigungsrechts (Ansprüche im Schwerbehindertenrecht, Anerkennung eines Grades der Behinderung/Schwerbehinderung, im Bereich der vielfältigen Möglichkeiten zu Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz),
  • Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld

Letztlich weist nach unserer langjährigen Erfahrung fast jedes Mandat einen Bezug zu dem sehr ausgedehnten Bereich des Sozialrechts auf, sodass es unerlässlich ist, zur Bearbeitung von arbeitsrechtlichen, verkehrsrechtlichen, familienrechtlichen und anderen Mandaten stets auch die sozial (-versicherungs-) rechtliche Komponente im Blick zu haben.

Da häufig lange Bearbeitungszeiträume bei Behörden oder am Sozialgericht selbst anfallen, ist es auch wesentlich, sich über die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zu informieren und auch die Normen sicher zu beherrschen, die zu einer zügigen Bearbeitung bei Behörden führen.

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