Arbeitsrecht

Der Arbeitsmarkt unterliegt stetig Veränderungen.

Das klassische Arbeitsverhältnis, das nach der Lehre aufgenommen und bis zum Erreichen des Rentenalters ausgeübt wurde, gibt es heute kaum noch.

Im Gegenteil.

Teilzeitbeschäftigung, Befristungen von Arbeitsverhältnissen, Leiharbeitnehmerstatus, Arbeitnehmerüberlassung, daneben aber auch völlig neue, hybride Arbeitsmodelle werden eingeführt, gelebt und prägen unsere heutigen Beschäftigungsverhältnisse.

Um sich hier zurechtzufinden und als Arbeitnehmer zu wissen, wie man sich in verschiedenen Stadien eines Arbeitsverhältnisses korrekt verhalten sollte, ist häufig bereits frühzeitig eine fundierte rechtliche Beratung sinnvoll.

So ist bereits bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses zu klären, welchen Status man tatsächlich hat. Im laufenden Arbeitsverhältnis sind Fragen zur Vergütung (welcher Tarifvertrag gilt, bekomme ich Mindestlohn und Ähnliches) besonders wichtig geworden. Erhalten Arbeitnehmer die Kündigung, laufen kurze Fristen, in denen angemessen zu reagieren ist.

Gleichzeitig gibt es in diesem Rechtsgebiet immer deutlichere Verknüpfungen zum Rechtsgebiet des Sozialversicherungs-/Sozialrechts. 

Es ist zu prüfen, ob Arbeitslosengeldanträge zu stellen sind, wann Zahlungen von Sozialversicherungsträgern in welcher Form angerechnet werden, wie man sinnvollerweise  aus einem Arbeitsverhältnis ausscheidet und Ähnliches.

Aber auch Arbeitgeber profitieren von frühzeitiger Gestaltung von Arbeitsverhältnissen.

Dies beginnt heute bereits mit einer Stellenausschreibung. Wird sie nicht den gesetzlichen Regeln entsprechend gefertigt wird, kann dies recht schnell sogar zum Schadenersatz führen. Auch die Gestaltung eines Arbeitsvertrages, die Verwendung von Klauseln, die Anpassung vorhandener Klauseln an geänderte Rechtsprechung sind inzwischen unerlässlich. Deutlichstes Beispiel hierfür dürfte die zwischenzeitlich vollständig veränderte Rechtsprechung zur Urlaubsgewährung und Abgeltung von Urlaubsansprüchen sein.

Gleichzeitig benötigen viele Arbeitgeber weiterhin frühzeitig Beratung zur Gestaltung des laufenden Arbeitsverhältnisses, so im Bereich von bestimmten Weisungen wie Versetzung und Ähnlichem.

Erst recht ist im Bereich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen frühzeitig zu entscheiden, wie der Arbeitgeber agieren sollte. Wird der Arbeitnehmer freigestellt, wird er bis zum Ablauf der Kündigungsfrist beschäftigt, greift ein bestehendes Wettbewerbsverbot oder nicht, wann und wie ist ein bestehender Betriebsrat anzuhören.

Durch eine sehr intensive und stetige Fortbildung gelingt es uns, Mandanten langfristig zu begleiten und verlässlich zu beraten.